Aufenthaltskosten
Die Kosten im Überblick
Von der einweisenden Behörde ist eine Kostengutsprache (KÜG) für den Tagessatz gemäss der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) notwendig. Bei zivilrechtlichen Platzierungen ist zusätzlich zur KÜG eine subsidiäre Kostengutsprache für Beiträge der Unterhaltspflichtigen (Art 22 IVSE) und den Nebenkosten durch die einweisende Behörde einzuholen.
Merkblatt «Nebenkosten der stationären Jugendhilfe Basel-Stadt»
Die Kosten werden ab dem vereinbarten Eintrittstermin fakturiert, auch im Fall, dass Jugendliche infolge Entweichung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt ins AHBasel eintreten. Bei Entweichung bleibt der Platz in der Regel 15 Tage reserviert und wird verrechnet.
Der Tagessatz für den Aufenthalt beträgt CHF 675.00 (Stand 2017). Das Taschengeld für den Jugendlichen sowie weitere Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet. Die Höhe des Taschengelds (max. CHF 160.00/Monat) richtet sich nach dem Verhalten und den Leistungen des Jugendlichen.


