Aufenthaltsdauer
Zeitlicher Rahmen
Die Länge des Aufenthaltes richtet sich nach dem Auftrag, den vereinbarten Zielen und der Kooperationsbereitschaft des Jugendlichen. Die Aufenthaltsdauer wird gemeinsam mit der einweisenden Behörde regelmässig überprüft. In der Regel können innerhalb von drei bis fünf Monaten alle Abklärungen durchgeführt und in Zusammenarbeit mit den Behörden Anschlusslösungen gefunden werden


